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Erinnerungskultur

Bund stellt zehn Millionen Euro für NS- und SED-Gedenkstätten bereit

Der Bund stellt insgesamt zehn Millionen Euro für Projekte an Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur Verfügung. Bewerben können sich Einrichtungen, die an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft …

Der Bund stellt insgesamt zehn Millionen Euro für Projekte an Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur Verfügung. Bewerben können sich Einrichtungen, die an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft oder an die SED-Diktatur erinnern. Das teilte die Bundesregierung am Donnerstag mit.

Drei Schwerpunkte für die Förderung

Das neue Programm gehört zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die im November 2025 beschlossen wurde. Die Mittel sollen nach Angaben des Bundes in drei Bereichen eingesetzt werden:

  • für den Erhalt historischer Orte,
  • für Digitalisierung und Angebote in digitalen Lebenswelten,
  • für Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung.

Damit sollen sowohl die baulichen und historischen Grundlagen der Erinnerungsarbeit als auch zeitgemäße Zugänge für Besucherinnen und Besucher gestärkt werden. Gerade digitale Formate können Einrichtungen dabei helfen, Quellen und Bildungsangebote unabhängig vom Standort zugänglich zu machen.

Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober

Gedenkstätten und Erinnerungsorte können ihre Anträge bis zum 1. Oktober 2026 einreichen. Über die Auswahl der Projekte soll eine unabhängige Jury entscheiden. Der frühestmögliche Beginn der geförderten Vorhaben ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen.

Die zehn Millionen Euro sind im Entwurf des Bundeshaushalts für 2027 eingeplant. Nach Angaben der Bundesregierung verdoppelt sich damit das bislang verfügbare Fördervolumen für entsprechende Projekte. Die endgültige Bereitstellung steht unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Haushaltsverfahrens.

Erinnerungsorte sollen dauerhaft gestärkt werden

Mit der neuen Förderung will der Bund die Arbeit an Orten unterstützen, an denen die Folgen von Verfolgung, Entrechtung und staatlicher Repression dokumentiert und vermittelt werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, historische Zeugnisse zu sichern und das Wissen darüber für kommende Generationen zugänglich zu halten.

Quellen

  1. Neues Förderprogramm mit zehn Millionen Euro für Projekte in NS- und SED-GedenkstättenBundesregierung · abgerufen am 3. Sep. 2026
  2. Bundesregierung: Neues Förderprogramm mit zehn Millionen Euro für Projekte in NS- und SED-Gedenkstätten – Staatsminister Weimer: „Gerade jetzt Orte der Erinnerung stärken“Bundesregierung · abgerufen am 3. Sep. 2026
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