Kleinstleckage an stillgelegter Rohrleitung entdeckt
Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bei einer betrieblichen Begehung eine Kleinstleckage an einer Rohrleitung im Bereich der Nebenwarte festgestellt worden. Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums wurde Stillstandskorrosion an einer nicht mehr benötigten Leitung als Ursache ermittelt.
Wischtests des Strahlenschutzes hätten keine radiologisch erhöhten Befunde gezeigt. Als unmittelbare Maßnahme wurde der betroffene Rohrleitungsabschnitt freigeschaltet. Der Bereich soll dauerhaft mit Steckscheiben abgesperrt werden.
Die Betreiberin stufte das Ereignis als Normalmeldung der Kategorie N ein und meldete es der Reaktorsicherheitsbehörde. Diese hat Sachverständige zur weiteren Aufarbeitung und Ursachenklärung hinzugezogen. Für Ereignisse dieser Kategorie gilt eine Meldefrist von fünf Arbeitstagen. Daneben gibt es die Kategorien Eilmeldung mit einer Frist von 24 Stunden und Sofortmeldung.
Quellen
- Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel – Umweltministerium Schleswig-Holstein · abgerufen am 15. Sep. 2026
- Schleswig-Holstein · Landesregierung: Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel – Schleswig-Holstein · Landesregierung · abgerufen am 15. Sep. 2026