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Politik Niedersachsen
Beamtenbesoldung

Verfahren zu Familienzuschlag für Teilzeitbeamte eingestellt

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Normenkontrollverfahren zum kinderbezogenen Familienzuschlag für teilzeitbeschäftigte Landesbeamte eingestellt. Zu einer Entscheidung darüber, ob die …

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Normenkontrollverfahren zum kinderbezogenen Familienzuschlag für teilzeitbeschäftigte Landesbeamte eingestellt. Zu einer Entscheidung darüber, ob die frühere Regelung verfassungswidrig war, kommt es damit nicht.

Verwaltungsgericht sah mögliche Ungleichbehandlung

Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Stade. Das Gericht hielt eine bis Ende 2023 geltende Vorschrift des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes und legte die Frage dem Staatsgerichtshof vor.

Nach der damaligen Regelung erhielt bei zwei teilzeitbeschäftigten Elternteilen im Landesdienst nur der kindergeldberechtigte Elternteil den Zuschlag entsprechend dem eigenen Arbeitszeitanteil, wenn die gemeinsame Arbeitszeit unter der regulären Vollzeit lag. Erreichte die gemeinsame Arbeitszeit dagegen 100 Prozent, wurde zusammen der volle Zuschlag gezahlt.

Land zahlte strittigen Betrag

In dem konkreten Ausgangsverfahren ging es um einen Zuschlag für den Zeitraum von April bis Juni 2020. Das zuständige Landesamt zahlte der klagenden Beamtin den geltend gemachten Betrag nachträglich. Daraufhin nahm das Verwaltungsgericht Stade seinen Normenkontrollantrag zurück. Der Staatsgerichtshof stellte das Verfahren mit Beschluss vom 1. September ein.

Regelung seit 2024 geändert

Der niedersächsische Gesetzgeber hatte die Vorschrift bereits zum 1. Januar 2024 angepasst. Verbeamtete Elternpaare erhalten den kinderbezogenen Zuschlag nun entsprechend ihrer gemeinsamen Arbeitszeit, höchstens jedoch in voller Höhe.

Die Einstellung bedeutet, dass der Staatsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der alten Fassung nicht inhaltlich bewertet hat. Der Beschluss wird unter dem Aktenzeichen StGH 1/26 geführt.

Quellen

  1. Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Höhe des Familienzuschlags für Beamte bei Teilzeitbeschäftigung eingestelltNiedersächsischer Staatsgerichtshof · abgerufen am 3. Sep. 2026
  2. Niedersachsen · Landesregierung: StGH 1/26 Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Höhe des Familienzuschlags für Beamte bei Teilzeitbeschäftigung eingestelltNiedersachsen · Landesregierung · abgerufen am 3. Sep. 2026
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