Sturmschäden: Was Betroffene jetzt zuerst tun sollten
Nach einem Sturm beginnt das Aufräumen erst, wenn akute Gefahren ausgeschlossen sind. Lose Äste, beschädigte Dächer, Wasser im Keller und feuchte Elektrogeräte können auch nach Ende des Unwetters lebensgefährlich bleiben. Betroffene sollten deshalb nicht sofort selbst reparieren, sondern systematisch vorgehen.
Bei Sturmschäden zuerst Abstand halten
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät, stark beschädigte Gebäude erst nach Freigabe durch Fachleute wieder zu betreten. Bei erheblichen Dachschäden ist ausreichender Abstand nötig. In akuten Gefahrenlagen oder bei Verletzten gilt der Notruf 112.
Auch Wälder und Parks können nach einem Sturm gefährlich sein. Abgebrochene Äste hängen mitunter noch in Baumkronen, geschädigte Bäume können später umstürzen. Beachten Sie Sperrungen und Hinweise Ihrer Kommune oder der zuständigen Forstverwaltung.
Dokumentieren, sichern, melden
Wenn der Bereich sicher ist, empfiehlt sich eine feste Reihenfolge:
- Fotografieren oder filmen Sie Schäden aus mehreren Perspektiven, bevor Sie aufräumen.
- Notieren Sie beschädigte Gegenstände und bewahren Sie Belege auf, soweit vorhanden.
- Verhindern Sie gefahrlos weitere Schäden, etwa durch eine provisorische Abdeckung. Begeben Sie sich dafür nicht selbst auf ein beschädigtes Dach.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich dem zuständigen Versicherer und stimmen Sie größere Arbeiten ab.
- Bewahren Sie beschädigte Teile auf, sofern davon keine Gefahr ausgeht und der Versicherer nichts anderes sagt.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Versicherte den Schaden wahrheitsgemäß melden und seine Feststellung nicht erschweren dürfen. Eine gute Dokumentation schützt daher beide Seiten und erleichtert die spätere Zuordnung.
Welche Versicherung kann zuständig sein?
Für Schäden am Gebäude durch Sturm oder Hagel kommt grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung in Betracht. Beschädigter Hausrat fällt grundsätzlich in den Bereich der Hausratversicherung. Bei Sturmschäden setzen Versicherer nach Angaben der Verbraucherzentrale regelmäßig mindestens Windstärke 8 voraus, also 62 Kilometer pro Stunde.
Trifft ein umgestürzter Baum oder ein herabfallender Dachziegel ein Auto, kann die Teilkaskoversicherung zuständig sein. Überschwemmung und Rückstau sind dagegen häufig nur über einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein abgesichert. Maßgeblich bleiben immer der konkrete Vertrag, vereinbarte Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.
Wasser im Keller erfordert besondere Vorsicht
Betreten Sie einen überfluteten Keller nicht, solange ein Stromschlag möglich ist. Elektrische Geräte dürfen erst wieder benutzt werden, wenn sicher ist, dass sie nicht feucht geworden sind. Sind Heizöl oder andere gefährliche Stoffe ausgetreten, verständigen Sie die Feuerwehr.
Das BBK empfiehlt, betroffene Bereiche nach der Freigabe möglichst schnell zu trocknen, um weitere Bauschäden und Schimmel zu begrenzen. Beschädigte Bausubstanz, Heizöltanks und elektrische Anlagen gehören in die Hände von Fachleuten. Sicherheit geht vor Tempo: Erst Gefahren ausschließen, dann dokumentieren, anschließend sichern und melden.
Quellen
- Handeln nach Sturm, Gewitter und Hagel – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe · abgerufen am 29. Aug. 2026
- Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? – Verbraucherzentrale · abgerufen am 29. Aug. 2026
- Starkregen – Naturgefahr und Verhalten – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe · abgerufen am 29. Aug. 2026
- Versicherungsschutz gegen Elementarschäden – Verbraucherzentrale · abgerufen am 29. Aug. 2026