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Sportförderung

Schleswig-Holstein hält am Sportfördergesetz fest

Die Landesregierung sieht nach vier Jahren keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung. Seit 2017 flossen rund 373,8 Millionen Euro in den Sport.

Schleswig-Holstein will sein Sportfördergesetz nach einer Evaluation unverändert fortführen. Nach Angaben von Innenministerin Magdalena Finke werden alle acht Förderziele des Gesetzes bearbeitet. Dazu gehören der Breitensport, die Unterstützung des Ehrenamts und die Inklusion.

Das 2022 beschlossene Gesetz sichert dem organisierten Sport eine institutionelle Finanzierung. Hinweise des Landesrechnungshofs sollen nach Darstellung des Innenministeriums innerhalb des bestehenden Rahmens aufgegriffen werden. Zugleich verweist die Landesregierung darauf, dass zusätzliche Bedarfe wegen der angespannten Haushaltslage nicht vollständig erfüllt werden könnten.

Seit 2017 seien rund 373,8 Millionen Euro in den Sport im Land geflossen. Damit wurden unter anderem 422 Maßnahmen an Sportstätten, Investitionen in Hallen, Plätze und Schwimmbäder sowie die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern unterstützt.

Aus dem ersten Durchgang des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten erhält Schleswig-Holstein 14,6 Millionen Euro für zwölf Projekte. Weitere 25 Millionen Euro aus dem Länderanteil des Infrastrukturprogramms fließen nach Angaben des Landes in Schwimmsportstätten an sechs Standorten zwischen Flensburg und Wedel.

Quellen

  1. Landtagsrede zur Sportförderung in Schleswig-HolsteinInnenministerium Schleswig-Holstein · abgerufen am 17. Sep. 2026
  2. Schleswig-Holstein · Landesregierung: Landtagsrede von Innenministerin Magdalena Finke zu TOP 15: Sportförderung in Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein · Landesregierung · abgerufen am 16. Sep. 2026
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