Höhere Mindestentgelte im Hamburger Sicherheitsgewerbe
Für Beschäftigte im Hamburger Sicherheitsgewerbe gelten künftig flächendeckend höhere tarifliche Mindestentgelte. Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation hat die Regelungen des Lohntarifvertrags für allgemeinverbindlich erklärt. Damit müssen auch Unternehmen die Vorgaben beachten, die bislang nicht an den Tarifvertrag gebunden waren.
Zwei Stufen bei den Löhnen
Nach Angaben der Behörde steigen die Löhne zunächst rückwirkend zum 1. März 2026 um knapp 3,7 Prozent. Zum 1. Februar 2027 folgt eine weitere Anhebung um 3,7 Prozent. Gegenüber dem Vorgängertarifvertrag ergibt sich damit ein Plus von insgesamt 7,4 Prozent.
Der Vertrag regelt nicht allein die Grundentgelte. Er enthält auch Vorgaben zu Zuschlägen, Funktionszulagen und Ausbildungsvergütungen. Neu ist eine Zulage für Beschäftigte in der Drohnenabwehr. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt nach Behördenangaben rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, weil bereits der Vorgängertarifvertrag allgemeinverbindlich war.
Branche mit vielen Einsatzfeldern
- Rund 10.000 Menschen arbeiten laut Behörde in Hamburg im Sicherheitsgewerbe.
- Einsatzfelder sind unter anderem Personenverkehr, Objektschutz und Großveranstaltungen.
- Beantragt wurde die Allgemeinverbindlichkeit gemeinsam von BDSW und ver.di.
Die Entscheidung folgt einer Empfehlung des Tarifausschusses. Die Behörde kündigte an, die Bekanntmachung zeitnah in den Amtsblättern des Landes und des Bundes zu veröffentlichen. Für Unternehmen ist damit vor allem klar: Die tariflichen Regelungen gelten branchenweit in Hamburg.
Quellen
- Allgemeinverbindlicherklärung sorgt für höhere Löhne im Sicherheitsgewerbe – Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation Hamburg · abgerufen am 23. Okt. 2026