Hannover: Mehr als 100 Sexualdelikte sind Gegenstand eines Prozesses
Nach monatelangen Ermittlungen zu sexualisierter Gewalt hat vor dem Landgericht Hannover ein Strafprozess gegen einen Mann begonnen. Gegenstand des Verfahrens sind nach Angaben der Polizeidirektion Hannover mehr als 100 mutmaßliche Sexualdelikte zum Nachteil einer Frau, mit der der Angeklagte zur Tatzeit in einer Beziehung gelebt haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Anklage wirft dem Mann unter anderem vor, die Frau über mehrere Jahre betäubt und anschließend sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen gefilmt und die Aufnahmen auf einer Internetplattform verbreitet worden sein.
Ermittler sichteten mehr als 42.000 Videos
Für den Komplex richtete die Polizeidirektion eine eigene Ermittlungsgruppe mit zeitweise bis zu 13 Beschäftigten ein. Unterstützung kam vom Landeskriminalamt Niedersachsen. Nach Behördenangaben wurden mehr als 42.000 Videodateien gesichtet. Fast 1.700 Dateien stuften die Ermittler als strafrechtlich relevant ein und werteten sie vollständig aus. Hinzu kamen annähernd 6.000 Chatverläufe.
Aus den Auswertungen entstanden 78 Folgeverfahren gegen Kontaktpersonen in Deutschland sowie in mindestens zehn weiteren Staaten. Die Vorgänge wurden an die jeweils zuständigen Behörden abgegeben. Weitere Tatverdächtige seien bereits identifiziert worden; in Frankreich sei ein Haftbefehl vollstreckt worden. Zudem ermittelt die Polizei zu fast 100 bislang nicht identifizierten möglichen Opfern.
Polizei nennt Anlaufstellen für Betroffene
Die Polizeidirektion appelliert, unerklärliche körperliche Symptome, Erinnerungslücken oder auffällige Veränderungen im eigenen Umfeld ernst zu nehmen. Betroffene oder Menschen mit einem konkreten Verdacht können sich an eine Vertrauensperson, örtliche oder digitale Beratungsstellen sowie jede Polizeidienststelle wenden. In akuten Fällen ist der Notruf 110 vorgesehen.
In Niedersachsen ermöglicht das Netzwerk ProBeweis eine vertrauliche Spurensicherung, auch wenn zunächst keine Anzeige erstattet werden soll. Bei einem Verdacht auf K.-o.-Tropfen sollten Blut- und Urinproben möglichst schnell gesichert werden, weil entsprechende Substanzen nur für begrenzte Zeit nachweisbar sein können. Auskünfte zum laufenden Gerichtsverfahren erteilt nach Angaben der Polizei ausschließlich das Landgericht Hannover.
Quellen
- Verdachtsmomente nicht ignorieren: Polizeidirektion Hannover zu abgeschlossenem Ermittlungsverfahren – Polizeidirektion Hannover · abgerufen am 10. Sep. 2026
- Polizei Niedersachsen: POL-H: "Verdachtsmomente nicht ignorieren": Polizeidirektion Hannover appelliert an mögliche Betroffene von Sexualdelikten anlässlich eines abgeschlossenen umfassenden Ermittlungsverfahrens – Polizei Niedersachsen · abgerufen am 10. Sep. 2026