So prüfen Sie Abschläge für Strom und Gas
Abschlagszahlungen für Strom und Gas sollen die voraussichtlichen Jahreskosten gleichmäßig verteilen. Sie sind aber nicht beliebig. Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen sie sich grundsätzlich am Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder am durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kundinnen und Kunden orientieren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät deshalb, die Berechnung anhand der eigenen Daten zu kontrollieren.
Strom- und Gasabschlag selbst überschlagen
Nehmen Sie den Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung und multiplizieren Sie ihn mit dem aktuellen Arbeitspreis. Addieren Sie den Grundpreis für zwölf Monate. Das Ergebnis teilen Sie durch die Zahl der vereinbarten Abschlagszahlungen. Viele Anbieter verlangen elf oder zwölf Zahlungen pro Jahr; prüfen Sie deshalb den Vertrag oder die Abrechnung.
- Vorjahresverbrauch in Kilowattstunden notieren
- Aktuellen Arbeitspreis je Kilowattstunde einsetzen
- Jährlichen Grundpreis addieren
- Durch elf oder zwölf Abschläge teilen
- Zwischenstände des Zählers regelmäßig dokumentieren
Ein Beispiel ohne konkrete Tarifempfehlung: Wer weniger verbraucht als im Vorjahr, sollte nicht automatisch denselben Monatsbetrag akzeptieren. Umgekehrt kann ein deutlich zu niedriger Abschlag eine hohe Nachzahlung verursachen. Eine kleine Sicherheitsreserve kann sinnvoll sein, sollte aber zur eigenen Haushaltsplanung passen.
Wann eine Anpassung plausibel ist
Eine Änderung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Preis oder der erwartete Verbrauch verändert. Das gilt etwa nach einem Umzug, einer neuen Heizung, zusätzlicher Haustechnik oder einer größeren Preisänderung. Außerhalb der Grundversorgung können auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, wie viele Abschläge fällig werden und wann sie zu zahlen sind.
Fordert der Anbieter einen höheren Betrag, lassen Sie sich die Berechnung erläutern. Halten Sie Zählerstand, Datum und eigenen Rechenweg fest. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass ein Versorger den laufenden Abschlag grundsätzlich nicht ohne Grundlage erhöhen darf; Ausnahmen können sich bei Preisänderungen ergeben.
Was bei einem Guthaben gilt
Ergibt die Jahres- oder Schlussrechnung ein Guthaben, muss es nach Angaben der Bundesnetzagentur vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt werden. Prüfen Sie, ob der Betrag tatsächlich auf dem Konto eingegangen oder in der nächsten Forderung vollständig berücksichtigt ist.
Reagiert der Anbieter nicht, sollte die Forderung nach Auszahlung schriftlich und mit einer angemessenen Frist gestellt werden. Bewahren Sie Abrechnung und Versandnachweis auf. Bei einem größeren Streit können eine Verbraucherzentrale oder die zuständige Schlichtungsstelle den Einzelfall prüfen.
Nicht eigenmächtig Zahlungen stoppen
Kürzen oder stoppen Sie Zahlungen nicht vorschnell. Ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht, hängt vom Einzelfall ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Er zeigt einen Rechen- und Prüfweg, mit dem Sie Abweichungen erkennen und gezielt beim Anbieter nachfragen können.
Quellen
- Abschlagszahlungen für Strom und Gas richtig berechnen – Verbraucherzentrale Niedersachsen · abgerufen am 31. Aug. 2026
- Abschläge für Strom und Gas – Bundesnetzagentur · abgerufen am 31. Aug. 2026
- Energierechnungen und Sperrungen – Bundesnetzagentur · abgerufen am 31. Aug. 2026