Schleswig-Holstein plant verpflichtenden Sprachtest ab 2028
Schleswig-Holstein will die Sprachstandserhebung bei viereinhalbjährigen Kindern ab 2028 verbindlich machen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung wird derzeit im Landtag beraten. Die Regelung soll für alle Kinder gelten, unabhängig davon, ob sie eine Kindertagesstätte besuchen.
Verpflichtender Sprachtest ab 2028 geplant
Nach dem Entwurf sollen Kitas und Grundschulen den Sprachstand der Kinder erfassen, die im Schuljahr 2029/30 eingeschult werden. Stellen die Fachkräfte einen erheblichen Förderbedarf fest, soll im Jahr vor der Einschulung eine verpflichtende Sprachförderung folgen.
Grundlage ist das Verfahren „Entwicklungsfokus Viereinhalb“, kurz EVi. Es wird derzeit in einer dreijährigen Pilotphase an Schulen und Kindertageseinrichtungen erprobt. Mit der gesetzlichen Regelung will das Land eine einheitliche Struktur schaffen und auch Kinder erreichen, die keine Kita besuchen.
Zentrales Schülerverzeichnis vorgesehen
Der Gesetzentwurf soll außerdem die Grundlage für ein zentrales Schülerverzeichnis und eine pseudonymisierte Schüler-ID schaffen. Erfasst werden sollen nach Angaben des Bildungsministeriums Daten von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter sowie von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen. Das Land will damit Übergänge in die Schule und weitere Bildungsverläufe besser begleiten.
Daneben soll das Schulgesetz Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte aufnehmen. Die Landesregierung will damit bestehende Vorgaben zu handyfreien Bereichen an Schulen verbindlicher machen. Der Landtag kann den Entwurf in den laufenden Beratungen noch verändern.
Quellen
- EVi soll Sprachförderung für Viereinhalbjährige verbindlich regeln – Landesregierung Schleswig-Holstein · abgerufen am 27. Aug. 2026
- Schleswig-Holstein · Landesregierung: Bildungsministerin Dr. Stenke im Landtag: „Mit EVi schauen wir bei viereinhalb-jährigen Kinder genau hin. Denn wir wollen alle Kinder früh erreichen und bei Bedarf gezielt sprachlich fördern“ – Schleswig-Holstein · Landesregierung · abgerufen am 26. Aug. 2026