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Politik Schleswig-Holstein
Schutz vor Machtmissbrauch

Unabhängige Vertrauensanwältin berät an Schleswig-Holsteins Hochschulen

Studierende, Forschende und Beschäftigte erhalten seit dem 1. September vertrauliche rechtliche Erstberatung bei Machtmissbrauch und Diskriminierung. Auf Wunsch ist die Beratung anonym.

Mitglieder und Beschäftigte der Hochschulen in Schleswig-Holstein können sich seit dem 1. September an eine unabhängige Vertrauensanwältin wenden. Das neue Angebot umfasst eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme rechtliche Erstberatung bei Machtmissbrauch, Gewalt, sexueller Belästigung und Diskriminierung.

Angebot gilt auch für UKSH und Studentenwerk

Die Beratung steht Mitgliedern, Angehörigen und Beschäftigten aller Hochschulen des Landes offen. Einbezogen sind außerdem das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und das Studentenwerk Schleswig-Holstein. Auch Personen, die beruflich mit entsprechenden Fällen befasst sind, können sich beraten lassen.

Als mögliche Anlässe nennt das Bildungsministerium unter anderem:

  • die unberechtigte Aneignung geistigen Eigentums,
  • problematische Forschungspraktiken,
  • unzulässig eingeforderte Mehrarbeit,
  • Demütigungen und Diskriminierung,
  • sexuelle oder digitale sexuelle Belästigung.

Erstberatung unter anwaltlicher Vertraulichkeit

Im Erstgespräch werden mögliche weitere Schritte erläutert. Bei Bedarf verweist die Vertrauensanwältin auch an psychologische Beratungsstellen oder Opferschutzorganisationen. Informationen zur ratsuchenden Person werden nach Angaben des Landes weder an Hochschulen noch an das Ministerium weitergegeben.

Eine längerfristige anwaltliche Begleitung ist nicht Teil der Erstberatung, kann aber über ein gesondertes Mandat vereinbart werden. Bestehende Anlaufstellen der Hochschulen, darunter Beschwerdestellen, Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte sowie Personalräte, bleiben erhalten.

Land stellt jährlich 20.000 Euro bereit

Das Bildungsministerium finanziert das zusätzliche Angebot mit 20.000 Euro pro Jahr. Damit setzt die Landesregierung einen Beschluss des Landtags vom Juni 2026 um.

Quellen

  1. Gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung: Land beauftragt unabhängige Vertrauensanwältin für HochschulenMinisterium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein · abgerufen am 1. Sep. 2026
  2. Schleswig-Holstein · Landesregierung: Gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung: Land beauftragt unabhängige Vertrauensanwältin für HochschulenSchleswig-Holstein · Landesregierung · abgerufen am 1. Sep. 2026
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