Gebäudetyp E: Niedersachsen fordert schnelle Regeln für einfacheres Bauen
Niedersachsen will den Wohnungsbau mit einfacheren Standards beschleunigen. Das Land begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Gebäudetyp E, dringt aber auf eine schnelle parlamentarische Umsetzung. Darüber beriet das Bündnis für bezahlbares Wohnen am 27. Oktober in Hannover.
Was der Gebäudetyp E ändern soll
Der Entwurf zielt auf Änderungen im Bauvertragsrecht. Bauherren und Unternehmen sollen leichter vereinbaren können, auf gesetzlich nicht zwingende Komfortstandards zu verzichten. Voraussetzung ist nach Darstellung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums eine ausdrückliche Vereinbarung der Vertragsparteien. Ohne eine solche Vereinbarung soll das bisherige Bauvertragsrecht weiter gelten.
Nach Auswertung von Pilotprojekten rechnen die Bundesministerien damit, dass einfacheres Bauen die Gebäudekosten um 10 bis 15 Prozent senken kann. Diese Zahl ist eine Erwartung aus der Gesetzesbegründung, nicht die Zusage einer konkreten Ersparnis für ein einzelnes Bauvorhaben.
Sicherheit soll unverändert gelten
Der geplante Basisstandard soll keinen Verzicht auf gesetzliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erlauben. Brandschutz, Statik, Belüftung und Licht müssen laut Ministerium weiterhin die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Möglich wären dagegen Vereinfachungen bei nicht zwingenden Komfortstandards, sofern Gebäude dauerhaft gebrauchstauglich bleiben.
Aus Sicht des Landes hemmen hohe Kosten und rechtliche Risiken viele Neubauvorhaben. Derzeit kann ein Abweichen von anerkannten Regeln der Technik rechtlich als Mangel gewertet werden, auch wenn die Funktion eines Gebäudes nicht beeinträchtigt ist. Der Entwurf soll für vereinbarte Abweichungen mehr Klarheit schaffen.
Worauf es nun ankommt
- Die Regelung soll nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung greifen.
- Sicherheits- und Gesundheitsvorgaben bleiben verbindlich.
- Die Bundesregierung plant ein Inkrafttreten frühestens zur Mitte des Jahres 2027.
- Niedersachsen fordert eine zügige Beratung und praktikable Rechtssicherheit.
Ob der Gebäudetyp E tatsächlich zu mehr bezahlbarem Wohnraum führt, hängt damit nicht allein vom Gesetz ab. Entscheidend wird sein, ob die neuen Regeln verständlich sind und von Planenden, Bauwirtschaft und Bauherren genutzt werden können.
Quellen
- Bündnis für bezahlbares Wohnen: Niedersachsen begrüßt Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E – Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen · abgerufen am 28. Okt. 2026